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Samstag, 01.07.2023

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Freitag, 07.07.2023

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Einbringung von Berufungen

Einbringung von Berufungen

Marktgemeinde Klöch

E-Government

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.
§ 13, Abs. 2, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F.) sowie §§ 85 ff Bundesabgabenordnung (BGBl Nr. 194/1961 i.d.g.F.) sehen vor, dass die Behörde die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekanntzugeben hat.
Organisatorische Beschränkungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Elektronische Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Sie gelte n daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

Die Amtsstunden der Marktgemeinde Klöch sind

Montag bis Freitag jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

 

Anbringen an die Marktgemeinde Klöch können rechtswirksam per Post (Marktgemeinde Klöch, 8493 Klöch 110), Fax (+43 3475/2203-6) oder per E-Mail (gde@kloech.gv.at) eingebracht werden.

Für die Übermittlung von Anträgen und Beilagen auf Datenträger sind CDs bzw. DVDs sowie ein USB Stick 2.0 oder höher zulässig.

Wird ein Anbringen bei einer anderen, z. B. persönlichen E-Mail-Adresse eingebracht, sind fristgerechtes Einlangen und fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleistet.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:

 

Dateiformat

Erstellbar und lesbar mit nachstehender Software
(Abkürzung MS = Microsoft)

.doc

MS-Word

.docx

MS-Word ab 2007

.pdf

Adobe Acrobat, MS-Office

.rtf

MS-Word

.txt

Texteditor, MS-Outlook, MS-Wordpad

.gif

MS-Office Picture Manager, MS-Paint, Windows Bild- und Faxanzeige

.jpg

MS-Office Picture Manager, MS-Paint, Windows Bild- und Faxanzeige

.tif(f)

MS-Office Picture Manager, MS-Paint, Windows Bild- und Faxanzeige

.xls

MS-Excel

.xlsx

MS-Excel ab 2007

.ppt

MS-PowerPoint

.pptx

MS-PowerPoint ab 2007

Als Komprimierungsformat kann ZIP verwendet werden und muss:

  • derart verschlüsselt sein, dass diese für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind,
  • Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit                          beeinträchtigten können,
  • ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z. B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten,
  • für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z. B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) enthalten oder
  • einen Passwortschutz enthalten.

Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z. B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte angebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter https://pruefung.signatur.rtr.at/ erfolgreich geprüft werden können.

Bitte beachten Sie, dass der Absender, die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z. B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.